Reiseinformationen Malediven

Allgemeine Reiseinformationen

Reisen über Land

Der Verkehr zwischen den maledivischen Inseln wird mit Booten und Wasserflugzeugen abgewickelt. Beratung durch örtliche Reiseveranstalter ist empfehlenswert.

Sonstige Informationen

Für die Malediven ist die deutsche Botschaft in Colombo/Sri Lanka zuständig:

Embassy of the Federal Republic of Germany, P.O. Box 658, Colombo, Sri Lanka.

Telefon +94 11 258 04 31, Fax +94 1 258 04 40.

Notfalltelefon außerhalb der Dienstzeiten: +94 77 734 4283

Internet: www.colombo.diplo.de

E-Mail: info@colo.diplo.de

In dringenden Fällen kann mit dem deutschen Honorarkonsul auf den Malediven Kontakt aufgenommen werden.

Honorary Consul of the Federal Republic of Germany, Ibrahim U. Maniku

39, Orchid Magu, PO Box 20213, Malé 20-02, Malediven.

Telefon +960 332 30 80, +960 333 2366, Fax +960 332 2678

E-Mail i.u.maniku@universalenterprises.com


 

Bei Arbeitsaufnahme auf den Malediven, z.B. in den Hotels, sollten Arbeitnehmer darauf achten, ihren Reisepass nicht dem Arbeitgeber über längere Zeit auszuhändigen, da der Pass häufig bei Arbeitsstreitigkeiten als Druckmittel verwendet wird. Ein gewisser Vorrat an Bargeld wird ebenfalls empfohlen, da Geldbeschaffung auf den kleineren Inseln schwierig sein kann.

Pauschalreisenden wird empfohlen, eine gültige Kreditkarte mit ausreichendem Kreditrahmen und PIN bzw. EC-Karte mitzuführen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja

Anmerkungen: Reisedokumente müssen gültig sein.

Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Für Deutsche besteht für die Einreise Pass- und Visumzwang. Touristenvisa bis zu 30 Tagen werden bei der Einreise in die Malediven erteilt.

Die Verlängerung eines Touristenvisums auf 90 Tage ist möglich, bedarf aber eines Antrages, der vor Ort (auf den Malediven direkt) gestellt werden muss, sowie einer Empfehlung der entsprechenden Hotelinsel, die ebenfalls vor Ort ausgesprochen werden muss. Eine Genehmigung wird durch das Department of Immigration and Emigration in Male erteilt.

Die Buchung eines touristischen Aufenthalts von einer Dauer, die 30 Tage überschreitet, erfolgt daher auf eigenes Risiko. Auch wenn Sie nur einen Tag nach Ablauf der Visumsfrist von 30 Tagen ohne genehmigte Verlängerung auf den Malediven bleiben, kann dies zu hohen Geldstrafen und zu einem Einreiseverbot führen!

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen sind nur direkt bei der Botschaft oder einem der Konsulate des Ziellandes erhältlich (siehe www.maldivesmission.ch ).

Details zu den Einreisebestimmungen sind auf der Website des Department of Immigration - www.immigration.gov.mv zu finden.

 

Besondere Zollvorschriften

Medikamente unterliegen einer strikten Einfuhrkontrolle. Die maledivische Regierung ist bestrebt, den Handel mit illegal eingeführten Medikamenten zu bekämpfen. Bei der Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten zum persönlichen Gebrauch ist daher eine Bescheinigung des behandelnden Arztes mitzuführen, aus der der Name des Patienten, der Name des Medikaments bzw. der Medikamente und die therapeutische Tagesdosierung hervorgeht. Diese Bescheinigung muss in englischer Sprache abgefasst oder mit einer englischen Übersetzung versehen sein. Die Einfuhr nicht verschreibungspflichtiger Medikamente unterliegt keinen Beschränkungen. Allerdings wird auch hier empfohlen, eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen, sofern es sich nicht um allgemein bekannte Medikamente, z.B. gegen Magenprobleme oder Kopfschmerzen handelt.

Alkohol darf nicht eingeführt werden, auch nicht in den anderswo üblichen zollfreien Mengen, Ebenfalls verboten ist der Import von Götterabbildungen wie z.B. Buddha-Statuen. Derartige Waren können jedoch bei der Einreise gegen Quittung am Flughafen an einem Sonderschalter deponiert und bei Ausreise wieder abgeholt werden.

Zeitschriften, die spärlich bekleidete Personen zeigen, dürfen nicht eingeführt werden.

Weitergehende Informationen zur Einfuhr von Waren sind direkt bei der Botschaft oder einem der Konsulate des Ziellandes bzw. unmittelbar bei der maledivischen Zollbehörde erhältlich. Nur dort können rechtsverbindliche Auskünfte gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de eingesehen oder dort telefonisch erfragt werden.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Auf den Malediven ist jeglicher Rauschgiftbesitz strikt verboten. Verstöße können selbst bei geringen Mengen schwere Strafen zur Folge haben. Auch Touristen wurden bereits zu lebenslanger Haft verurteilt. Grundsätzlich verboten sind dort auch homosexuelle Aktivitäten. Bei Nichtbeachtung droht strafrechtliche Verfolgung. Auf den Malediven ist der Islam (sunnitischer Richtung) Staatsreligion. Jegliche christliche Missionstätigkeit oder missionsähnliche Veranstaltung ist untersagt.

Außerhalb der touristisch erschlossenen Resorts, in sogenannten „Artificial Beach Areas“, z.B. in Malé oder in der Nähe von einfachen Gästehäusern, wurden Hinweisschilder angebracht, dass das Tragen unangemessener (“improper”) Badekleidung (z.B. Bikini) dort nicht gestattet ist. Es wird geraten, diese Hinweise unbedingt zu befolgen.